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Über Tanago

Erleben Sie mit Tanago eindrucksvolle Eisenbahnreisen und speziell für Fotografen und Videofilmer organisierte Sonderfahrten.

Wir sind selbst Eisenbahnfans und Fotografen und wissen, worauf es ankommt, damit Sie eindrucksvolle Bilder und Videos mit nach Hause nehmen können.
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Sämtliche Verträge über die Erbringung von Reiseleistungen, die Sie mit uns, der Tanago GmbH, über die Website www.tanago.de abschließen, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragspartner

Der Vertrag über die Erbringung von Reiseleistungen kommt zustande mit der Tanago GmbH, Malplaquetstr. 10, 13347 Berlin, Telefon: +49 (0)151-27 588 064, E-Mail: info(at)tanago(dot)de

2. Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die auf unserer Website dargestellten Reiseprospekte und/oder Reiseausschreibungen stellen kein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags dar, sondern sind lediglich als Einladung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Um sich für eine Reise anzumelden, tragen Sie die online im Bestellformular abgefragten Daten wie zum Beispiel Ihren Namen, Ihre Adresse und E-Mailadresse ein. Durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kostenpflichtig buchen“ schließen Sie den Bestellvorgang ab und geben uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab. Soweit Sie in der Bestellung weitere Teilnehmer aufführen, gilt die Anmeldung auch für diese Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen aus der Bestellung einstehen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Über den Zugang Ihrer Bestellung erhalten Sie unverzüglich eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar, sondern dient lediglich dazu, Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung bei uns zu bestätigen. Der Vertrag mit uns kommt zustande, sobald Ihnen eine Auftrags- bzw. Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Post oder E-Mail) zugeht.
  2. Soweit Sie eine Auftrags-/Reisebestätigung mit abweichendem Inhalt erhalten, ist dies als Ablehnung Ihres Angebots zu verstehen. Zugleich unterbreiten wir Ihnen damit ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem geänderten Inhalt. An dieses Angebot sind wir zehn Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der genannten Frist die Annahme telefonisch, per Post oder E-Mail erklären.
  3. Bevor Sie Ihre Bestellung abschließen, haben Sie die Möglichkeit die im Bestellformular gemachten Angaben zu korrigieren. Klicken bzw. tippen Sie hierzu das betreffende Formularfeld an und löschen Sie anschließend die Angaben mit der Löschen-Taste. Danach können Sie die Angaben neu eingeben. Sie können den Bestellvorgang vor der Abgabe Ihres Angebots abbrechen, indem Sie Ihr Browser-Fenster schließen.

3. Bezahlung und Kundengeldabsicherung

  1. Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß § 651r Absatz 2 BGB durch eine Versicherung für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz abgesichert. Den Sicherungsschein erhalten Sie nach Vertragsschluss zusammen mit der Rechnung per Post oder E-Mail. Eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises ist fällig nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist nach Erhalt des Sicherungsscheins 20 Tage vor Reisebeginn (bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen) bzw. vierzehn Tage vor Reisebeginn (bei Reisen mit kürzerer Dauer) fällig.
  2. Die Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach Zahlung des gesamten Reisepreises per Post oder E-Mail.
  3. Verspäteter Zahlungseingang berechtigt uns, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung gemäß Ziffer 6 dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen, vorausgesetzt, dass wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vom Vertrag umfassten Reiseleistungen bereit und in der Lage sind, wir unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllen und Ihnen kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Sie können uns nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den Entschädigungspauschalen ausgewiesen.

4. Vertragsänderung und Preiserhöhung

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt und/oder unserer Reiseausschreibung, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
  2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, insbesondere bei der Auswahl der im Programm angegebenen Linienfluggesellschaften, Flugzeugtypen, Eisenbahnfahrzeuge, Fotostellen, Hotels oder sonstiger Leistungen, sind gestattet, soweit die Änderung unerheblich ist und wir Sie hierüber klar und verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail) vor Reisebeginn unterrichten.
  3. Wir sind berechtigt, den Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich die Preiserhöhung unmittelbar aus
    c.I.) einer nach Vertragsschluss erfolgten Preiserhöhung für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger ergibt oder
    c.II.) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren) oder
    c.III.) einer Änderung der Wechselkurse.
    Bei einer Preiserhöhung gemäß oben (i) werden wir den Reisepreis berechnen, indem xxxx Bei einer Erhöhung der Steuern und Wechselkurse (ii) bzw. (iii) werden wir den Reisepreis entsprechend anteilig erhöhen. Wir haben Sie über die Preiserhöhung und deren Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail) zu informieren und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen, und zwar nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn.
  4. Sie haben das Recht, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, wenn und soweit sich die oben genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, haben wir Ihnen den Mehrbetrag zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Soweit Sie dies verlangen, haben wir Ihnen die Höhe der Verwaltungsausgaben nachzuweisen.
  5. Liegen Erhöhungen über 8 % des Reisepreises, können wir Ihnen eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass Sie binnen einer von uns bestimmten angemessenen Frist unser Angebot zur Preiserhöhung annehmen oder Sie Ihren Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Angebot zur Preiserhöhung ist unwirksam, wenn wir es später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreiten. Im Falle Ihres Rücktritts haben wir Anspruch auf angemessene Entschädigung gemäß Ziffer 6.
  6. Ein Angebot gemäß e) können wir Ihnen entsprechend auch für andere Vertragsänderungen unterbreiten, wenn wir die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Artikel 250 § 3 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche), zum Beispiel des Bestimmungsorts, oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Vertragsinhalt geworden sind, verschaffen können. Wir sind berechtigt, Ihnen ein Angebot zu einer solchen Vertragsänderung bis zum Reisebeginn zu unterbreiten.
  7. Wir können Ihnen in unserem Angebot zur Preiserhöhung bzw. Vertragsänderung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Wenn Sie sich nicht innerhalb der Ihnen im Angebot gesetzten Frist äußern, gilt unser Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung gemäß § 651g Absatz 2 Satz 3 BGB als angenommen, soweit wir Sie vorher ordentlich (nach Maßgabe von Artikel 250 § 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB) unterrichtet haben.
  8. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Sie werden gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dies unverzüglich mitgeteilt. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, ist unter www.tanago.de abrufbar.

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen; dies gilt nicht, wenn wir den Rücktritt oder den Nichtantritt der Reise zu vertreten haben. Wir können auch dann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
  2. Bei der Berechnung der nachstehenden Entschädigungspauschalen werden der Zeitraum zwischen Ihrer Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie zu erwartende Ersparnisse unserer Aufwendungen und zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Entschädigungspauschale beträgt pro Teilnehmer:

    Für Ein-Tages-Reisen oder Ein-Tages-Veranstaltungen:

    • bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises;
    • vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises;
    • vom 29. bis zum Tag des Reiseantritts: 100 % des Reisepreises (auch bei Nichterscheinen am Tag des Reiseantritts).

    Für Mehr-Tages-Reisen oder Mehr-Tages-Veranstaltungen ohne zusätzliche Pauschalleistungen wie Unterkunft oder Transfers:

    • bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
    • vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises;
    • vom 29. bis zum Tag des Reiseantritts: 100 % des Reisepreises (auch bei Nichterscheinen am Tag des Reiseantritts).

    Für Mehr-Tages-Reisen oder Mehr-Tages-Veranstaltungen inklusive zusätzlicher Pauschalleistungen wie Unterkunft oder Transfers:

    • bis zum 50. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises;
    • vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises;
    • vom 29. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises;
    • vom 7. Tag bis zum Tag des Reiseantritts: 100% des Reisepreises (auch bei Nichterscheinen am Tag des Reiseantritts). Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den Entschädigungspauschalen ausgewiesen. Bei Rücktritt sind Ihnen bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrtkarten usw. an uns zurückzugeben. Unberührt bleibt Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer gemäß Ziffer 6 d) zu stellen.

  3. Sollten auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss und vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisebeginns, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei Ihrem Rücktritt. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Umbuchung für einen Reiserücktritt gemäß den vorstehenden Absätzen ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen je Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 50 €. Sie können uns nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den Entschädigungspauschalen bzw. der Bearbeitungsgebühr ausgewiesen.
  4. Sie können sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail, innerhalb angemessener Frist, jedoch nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn mitteilen. Der Ersatzteilnehmer tritt in die Rechte und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ein. Wir können jedoch dem Wechsel des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an Ihre Stelle, haften Sie und die Ersatzperson uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die uns durch den Wechsel entstandenen Mehrkosten, wenn und soweit die Mehrkosten der Höhe nach angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Bei Geltendmachung von Mehrkosten erhalten Sie einen Nachweis darüber, in welcher Höhe die Kosten entstanden sind.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, obwohl wir zur Leistungserbringung willens und in der Lage sind, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und etwaige Erstattungen an Sie weiterleiten. Dies gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter

  1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass es die sofortige Aufhebung des Vertrags rechtfertigt. Kündigen wir den Reisevertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen einschließlich der uns von den Leistungsträgern etwaig erstatteten Beträge.
  2. In den folgenden Fällen können wir vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten:
    b.I.) bei Nichterreichen der im Vertrag festgelegten Mindestteilnehmerzahl: In diesem Fall werden wir Ihnen den Rücktritt umgehend erklären, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen bzw. spätestens vierzehn Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit kürzerer Dauer;
    b.II.) wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall werden wir Ihnen den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären.
  3. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9. Haftung

  1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Ihnen entstandener Schaden nicht schuldhaft von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist.y
  2. Ansprüche, die nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften über die Beschränkung in Ziffer 9 a) hinausgehen, bleiben unberührt.
  3. Soweit auf Grund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ein Schadensersatzanspruch gegen den Leistungserbringer beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, gilt dies auch für unsere Haftung.
  4. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die von uns als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, usw. und die in der Reiseausschreibung und -bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass die Leistungen für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
  5. Wir haften nicht für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Epidemien, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Erdrutsche, Entgleisungen, unvorhersehbaren technischen Defekte, Diebstahl, usw.).
  6. Bei Reisen, die wir lediglich vermitteln, ohne Reiseveranstalter zu sein, schulden wir, dass wir die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen.
  7. Rail&Fly: Bei vielen Reisen besteht die Möglichkeit der Anreise zum Flughafen per Rail&Fly. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Anreise zum Flughafen mit Rail&Fly nicht um einen Teil der von uns angebotenen Reise handelt, sondern um ein gegebenenfalls kostenpflichtiges Angebot der Fluggesellschaft(en). Wenn Sie dieses  Angebot in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte bei der Planung der Zugverbindungen, dass Sie für die Anreise selbst verantwortlich sind. Für Verspätungen und Zugausfälle können wir keine Haftung übernehmen.

10. Rechte und Pflichten bei Reisemängeln

  1. Im Falle eines Reisemangels können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, uns einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Dazu wenden Sie sich nach Möglichkeit bitte zunächst an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet. Ist dieser nicht zu erreichen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Unsere Reiseleitung nimmt Ihre Mängelanzeige entgegen, sie ist aber nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Wir weisen darauf hin, dass bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten ist, die die Beförderung durchgeführt hat. Die Schadensanzeige ist im Falle der Beschädigung unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme zu erstatten. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter zur Verfügung gestellt worden sind, erstattet werden. Nach internationalen Abkommen führt eine verspätete Anzeige zum Verlust von Ansprüchen des Reisenden.
  2. Soweit Sie es schuldhaft unterlassen, einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und wir infolgedessen keine Abhilfe schaffen konnten, sind Sie nicht berechtigt, den Reisepreis gemäß § 651m BGB zu mindern oder Schadensersatz gemäß § 651n BGB zu verlangen.
  3. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Verweigern wir die Abhilfe aus einem der vorstehenden Gründe und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, haben wir Ihnen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
  4. Sie haben das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt wird. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen gesetzte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
  5. Ihre in dieser Ziffer 10 bezeichneten Ansprüche verjähren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte, in zwei Jahren.

11. Pass-, Visa und Gesundheitsbestimmungen

  1. Sie werden von uns in unseren Reiseprospekten/-ausschreibungen über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten informiert. Für die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Das gilt nicht, wenn wir Sie nicht oder falsch informiert haben.
  2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

12. Versicherungen

Sofern eine Reiserücktrittskostenversicherung in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung nicht ausdrücklich enthalten ist, ist eine solche nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss von Reiseversicherungen, die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung betreffen.

13. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Die Bestelldaten werden Ihnen nach der Anmeldung zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. Ihre Reiseunterlagen sowie den Sicherungsschein erhalten Sie nach Vertragsschluss wie oben unter Ziffer 3 beschrieben.

14. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

15. Gerichtsstand

Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Gleiche gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Information zur Online-Streitbeilegung

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen aus Online-Rechtsgeschäften hat die Europäische Kommission im Internet eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Über den folgenden Link erreichen Sie die OS-Plattform: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE
Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nehmen daran nicht teil.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Berlin im Oktober 2018

Tanago GmbH
Malplaquetstr. 10
13347 Berlin

Telefon: +49 (0)151-27 588 064
E-Mail: info(at)tanago(dot)de